wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.09.2021
7 A 5.21 -

Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg teilweise unzulässig

Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg ist unzulässig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie 4 in Hamburg, Planungsabschnitt 1. Die Deutsche Bahn plant den Bau der S-Bahnlinie 4 von Hamburg Hasselbrook bis Ahrensburg-Gartenholz. Die insgesamt ca. 17 km lange Strecke wird in drei Abschnitten geplant, von denen der erste eine Teilstrecke von ca. 3 km umfasst (Hamburg- Hasselbrook bis Luetkensallee in Wandsbek). Insgesamt 21 Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im zweiten Planungsabschnitt. Sie sind der Auffassung, dass die Planfeststellung des ersten Planungsabschnitts zwangsläufig dazu führen werde, dass ihre Grundstücke bei Feststellung des zweiten Planungsabschnitts teilweise enteignet werden. Bei einem weiteren Kläger handelt es sich um eine Naturschutzvereinigung.

Kläger müssen zunächst Feststellung des zweiten Planabschnitts abwarten

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen. Die 21 Grundstückseigentümer können gegenwärtig keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen. Das setzte voraus, dass im vorangehenden Planungsabschnitt sog. Zwangspunkte gesetzt werden, die unweigerlich zu einer späteren Inanspruchnahme ihrer Grundstücke führen. Daran fehlt es hier. Mit der Planung des zweiten Planungsabschnitts ist beispielsweise noch abzuwägen, auf welcher Seite der dort bereits bestehenden Strecke die S-Bahngleise zu errichten sind und ob auch in diesem Abschnitt zwei Gleise erforderlich sind oder ob ein Gleis genügt. Die Kläger können auch dann ihre Rechte effektiv wahrnehmen, wenn sie zunächst die Feststellung des zweiten Planabschnitts abwarten. Eines ausnahmsweise zulässigen vorbeugenden Rechtsschutzes bedarf es hier nicht.

Verband mangels Geltendmachung der Vogelschutzgebiete nicht klageberechtigt

Der klagende Verband ist nicht klageberechtigt, weil die auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bezogene Anerkennung allein Schutzgebiete von Vögeln erfasst. Der Kläger hat eine Beeinträchtigung solcher Schutzgebiete jedoch nicht geltend gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht wird am 28./29. September 2021 weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss mündlich verhandeln.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_7-A-521_Klagen-gegen-die-S-Bahnstrecke-4-in-Hamburg-teilweise-unzulaessig~N30832

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30832 Dokument-Nr. 30832

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.