kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dadurch wird nicht in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen. Ein solcher Eingriff liegt auch nicht dadurch vor, dass die Anwaltskanzlei gesetzlich verpflichtet ist, Computer vorzuhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebene
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Anwaltskanzlei sei gemäß § 5 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die am Rechtsverkehr teilnehme und eine
Die Erhebung des Betriebsstättenbeitrags stelle nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Eingriff in die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit dar. Die Rundfunkbeitragspflicht weise keinen unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit auf. Der Umstand, dass aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_6-C-117_BVerwG-Anwaltskanzlei-in-Form-einer-Gesellschaft-des-buergerlichen-Rechts-muss-Rundfunkbeitrag-zahlen~N26615
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26615
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.