kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die der Durchführung vollzugspolizeilicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind und zu diesem Zweck von Polizeivollzugsbeamten während ihres Einsatzes mit sich zu führen bzw. am zu Körper tragen sind, unterliegt nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG BE) der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die beteiligte Polizeipräsidentin beschaffte für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten Mitteldistanzwaffen sowie Zubehör (Leuchtpunktvisiere, Zielbeleuchtungen, Handgriffe und Waffentragegurte) für diese Waffen und bereits im Bestand der Polizei befindliche Maschinenpistolen. Hierüber unterrichtete sie den Gesamtpersonalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, lehnte aber die Durchführung des von ihm beantragten Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung ab, dass die Beschaffung dieser Gegenstände vorrangig auf einsatztaktischen Erwägungen und Konzepten beruhe, die nicht mitbestimmungspflichtig seien. Der Gesamtpersonalrat sieht demgegenüber in der Beschaffung der Gegenstände eine mitbestimmungspflichtige Gestaltung der Arbeitsplätze. Sein auf Feststellung des Mitbestimmungsrechts gerichteter Antrag hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung geändert und den Antrag zurückgewiesen. Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtpersonalrats hat das Bundesverwaltungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt.
Die Beschaffung von Mitteldistanzwaffen sowie Zubehör in Form von Leuchtpunktvisieren, Zielbeleuchtungen, Handgriffen und Waffentragegurte erfüllt den Mitbestimmungstatbestand der Gestaltung der Arbeitsplätze nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PersVG BE. Der Begriff des Arbeitsplatzes erfasst auch mobile Arbeitsplätze im Freien. Gestaltung ist die Bestimmung der räumlichen und sachlichen Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsumgebung. Als Gestaltung ist nicht nur die erstmalige Festlegung, sondern auch jede nicht lediglich unbedeutende Änderung der räumlichen und sachlichen Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsumgebung anzusehen, die ihrer Eigenart nach oder wegen ihrer Auswirkungen objektiv geeignet ist, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit derjenigen Beschäftigten zu beeinflussen, die auf den Arbeitsplätzen eingesetzt sind oder werden sollen. Sie umfasst auch solche
Das entspricht dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, die Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen und Überbeanspruchung zu schützen. Dementsprechend gehören zur Gestaltung mobiler Arbeitsplätze die sachlichen Mittel, die - wie die in Rede stehenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_5-P-720_Mitbestimmung-des-Personalrats-bei-der-Beschaffung-von-Schusswaffen~N31111
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31111
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.