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Kommunen und kommunale Zweckverbände können nur dann einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben, wenn sie in diesem Verfahren ein Selbstverwaltungsrecht gegenüber einem anderen Träger öffentlicher Gewalt geltend gemacht haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Kläger und Revisionskläger sind eine Stadt sowie ein kommunaler Wasserverband. Sie begehren von dem beklagten Land Brandenburg jeweils eine
Die Kläger haben schon deshalb keinen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29915
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