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Erhält ein Student für einen fachfremden Bachelorstudiengang nach § 7 Abs. 3 BAföG keine Leistungen, so erstreckt sich diese Sperrwirkung auch auf einen auf den Bachelorstudiengang aufbauenden Masterstudiengang. Denn beide Studiengänge gelten als eine einheitliche Ausbildung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wechselte ein Student nachdem er das 1. Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften nicht bestanden hatte zum
Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und ließ die Revision nicht zu. Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27664
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