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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine ausgebildete Logopädin eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten kann. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist ausgebildete Logopädin mit eigener Praxis in Baden-Württemberg. Im März 2015 beantragte sie die Erteilung einer auf das Gebiet der
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Voraussetzungen einer sektoralen
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zutreffend entschieden, dass die Klägerin eine auf das Gebiet der
Diese Erlaubnis kann bei ausgebildeten Logopäden auf ihr Fachgebiet beschränkt werden. Es ist im Lichte der
Im Parallelverfahren einer Klägerin, die eine sektorale
Die Revisionen von drei Klägern, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer auf den Bereich der Osteopathie begrenzten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 27956
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