wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.03.2006
2 C 18.05 und 2 C 19.05 -

Zur Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als Kriegsdienstverweigerer entlassen wurde

Auch ein Soldat auf Zeit, der vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen werden musste, weil er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist, hat Ausbildungskosten zu erstatten. Waren diese sehr hoch, braucht er sie jedoch nur in der Höhe nutzbarer Vorteile zu erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die klagenden Luftwaffenoffiziere hatten nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Flugzeugführer auf dem Transportflugzeug "Transall", die Kosten von jeweils rund 600.000 Euro verursacht hatte, erfolgreich ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer betrieben und waren daraufhin aus der Bundeswehr entlassen worden. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte von jedem die Erstattung von rund 94.000 Euro gefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das dieses Verlangen als rechtmäßig angesehen hat, aufgehoben. Die Gewissensentscheidung, die es den Klägern unmöglich gemacht hat, im Soldatenverhältnis zu verbleiben, und so der Erstattungspflicht zu entgehen, stellt eine besondere Härte dar, welche die Behörde zwingt, die Erstattungsverpflichtung zu reduzieren. In welchem Umfang das zu geschehen hat, hängt davon ab, welche Beträge die Kläger dadurch erspart haben, dass sie diese Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Bundeswehr und nicht auf eigene Kosten in einer zivilen Ausbildungseinrichtung erworben haben. Der zu erstattende Betrag darf nicht so hoch sein, dass er von der Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abschreckt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 19/06 des BVerwG vom 30.03.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_2-C-1805-und-2-C-1905_Zur-Erstattung-der-Ausbildungskosten-eines-Bundeswehrpilotender-als-Kriegsdienstverweigerer-entlassen-wurde.news2144.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2144 Dokument-Nr. 2144

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.