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Den Antrag eines Journalisten, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dessen Öffentlichkeitsarbeit zur militärischen Situation in der Ukraine zu erteilen, hat das Bundesverwaltungsgericht überwiegend abgelehnt.
Der Antragsteller ist Redakteur einer Tageszeitung. Er begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom BND. Diese betreffen die Durchführung von Presse-Hintergrundgesprächen zur militärischen Situation in der
Das BVerwG hat dem Antrag, der insgesamt drei Fragestellungen beinhaltet, nur im Hinblick auf eine Frage stattgegeben. Danach ist der BND verpflichtet, Auskunft über die Anzahl der in diesem Jahr durchgeführten sogenannten vertraulichen Einzelhintergrundgespräche zur militärischen Situation in der
Im Hinblick auf die weitere Frage nach den teilnehmenden Medien an solchen Presse-Hintergrundgesprächen hat das BVerwG den Antrag abgelehnt, weil insoweit die
Der erbetenen Auskunft, ob der BND in den Presse-Hintergrundgesprächen einen militärischen Sieg der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2024
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34394
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