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Der Antragsteller, eine anerkannte Umweltvereinigung, kann gegen die "Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd" im Wege der Normenkontrolle vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Verordnung stellt ein etwa 4 021 ha großes Gebiet unter Schutz. Mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2013 traten frühere Verordnungen über Schutzgebiete aus den Jahren 1952 und 1977 teilweise bzw. vollständig außer Kraft. Dadurch wurde das bisherige
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zunächst zur Klärung der Frage, ob nach Unionsrecht (RL 2001/42/EG) vor Erlass der Verordnung eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestand, ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das verneint. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach erneuter mündlicher Verhandlung auf die Revision des Antragstellers das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32609
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