kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der BUND Baden-Württemberg e.V. wendet sich gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans für einen Teil der Altlastenfläche „Kessler-Grube“ in Grenzach-Wyhlen (Baden-Württemberg) durch das Landratsamt Lörrach. Der
Vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof blieb der Kläger erfolglos. Sowohl die auf Aufhebung der Verbindlichkeitserklärung gerichtete Klage als auch das Begehren, den Beklagten zu verpflichten, der Beigeladenen die Dekontamination der Altlastenfläche aufzugeben, seien unzulässig. Aufgrund des ihm zustehenden Verbandsklagerechts zulässig hingegen sei die Klage, soweit sie sich gegen die in die Entscheidung über die Verbindlichkeit eingeschlossenen wasserrechtlichen Erlaubnisse richtet. Insoweit sei die Klage jedoch unbegründet. Die Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an diesen zurückverwiesen, soweit der Kläger die Entscheidung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplans und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse angefochten hat. Das Verbandsklagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erstreckt sich auch auf die bodenschutzrechtliche Verbindlichkeitserklärung. Deshalb bedarf es einer vom Verwaltungsgerichtshof als Tatsachengericht bislang nicht durchgeführten Überprüfung der Rechtmäßigkeit des für verbindlich erklärten Sanierungsplans und - ausgehend hiervon erneut - der zu dessen Umsetzung erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse.
Dabei wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten sein, dass die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans eine - bislang unterbliebene - Vorprüfung voraussetzt, ob eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist. Keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_10-C-423_Verbandsklage-gegen-Verbindlichkeitserklaerung-eines-Altlasten-Sanierungsplans-zulaessig~N33034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33034
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.