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Für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen einerseits und zu subsidiär Schutzberechtigten andererseits bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Dies steht, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, mit höherrangigem Recht im Einklang.
Die von den Klägern zwischen 2016 und 2019 gestellten Visumanträge zum Nachzug von bzw. zu ihren zu diesen Zeitpunkten noch minderjährigen Familienangehörigen wurden von den deutschen Auslandsvertretungen abgelehnt. Die Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Die Kläger hätten keinen Anspruch auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt und die Revisionen zurückgewiesen. Vom 17. März 2016 bis 31. Juli 2018 war der
Zu dem beim Elternnachzug zum
Sowohl die zeitweilige Nichtgewährung des Familiennachzugs als auch die seit 1. August 2018 in Kraft getretene Rechtsgrundlage für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32444
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