wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2021
1 C 5.20 -

Deutsch-Kenntnisse bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu nichtdeutschem Volkstum

Für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reichen allein deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht aus, wenn der Betroffene zuvor ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis) abgegeben hat. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, beantragte im November 2013 die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedlerin. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag u.a. mit der Begründung ab, die Klägerin sei mangels Bekenntnisses zum deutschen Volkstum keine deutsche Volkszugehörige. Denn sie sei in ihrem ersten Inlandspass und in den Geburtsurkunden ihrer Kinder mit russischer Nationalität eingetragen.

OVG: Erwerb deutscher Sprachkenntnisse als Bekenntnis zum deutschem Volkstum

Widerspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht die Beklagte zur Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 Abs. 1 BVFG) an die inzwischen in das Bundesgebiet eingereiste Klägerin verpflichtet. Sie stamme nach ihrer Mutter von einer deutschen Volkszugehörigen ab. Zwar habe sie sich bis zum Verlassen des Aussiedlungsgebietes nicht ausdrücklich durch Nationalitätenerklärung zum deutschen Volkstum bekannt. Sie habe aber durch den Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ein Bekenntnis auf andere Weise abgegeben.

BVerwG: Deutschkenntnisse allein bewirken kein Abrücken von Gegenbekenntnis

Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hat Erfolg. Zwar kann durch den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des GER nach der Neufassung des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG durch das 10. BVFG-Änderungsgesetz auf andere Weise ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erbracht werden. Der bloße Erwerb solcher Deutschkenntnisse reicht aber nicht, um von einem zuvor ausdrücklich abgelegten Gegenbekenntnis abzurücken.

OVG muss weitere Feststellungen treffen

In der Angabe einer anderen als der deutschen Nationalität gegenüber staatlichen Stellen bei der Ausstellung amtlicher Dokumente liegt regelmäßig ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Für ein ernsthaftes Abrücken von einem solchen Gegenbekenntnis bedarf es äußerer Tatsachen, die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volkstum anzugehören. Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht keine hinreichenden Feststellungen getroffen, so dass der Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung und Entscheidung zurückverwiesen worden ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_1-C-520_Deutsch-Kenntnisse-bewirken-fuer-sich-allein-kein-Abruecken-von-einem-vorherigen-Bekenntnis-zu-nichtdeutschem-Volkstum.news29763.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29763 Dokument-Nr. 29763

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.