wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2024
1 C 2.23 -

Coronabedingte Einreise­verweigerung im Mai 2020 rechtmäßig

Vorübergehende Schließung eines Grenzübergangs stellt nur geringen Grundrechtseingriff dar

Die Versagung der Einreise am Grenzübergang Grosbliederstroff (Frankreich) / Kleinblittersdorf (Deutschland) am 2. Mai 2020 zu dem Zweck, in einem Supermarkt in Kleinblittersdorf einzukaufen, war rechtmäßig. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ihm gegenüber verfügten Einreiseverweigerung sowie der vorübergehenden Schließung eines Grenzübergangs an der deutsch-französischen Grenze bei Saarbrücken als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus COVID-19 im Bundesgebiet im Frühjahr 2020. Die darauf gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.

Einreiseverweigerung bezogen auf den Einreisezweck verhältnismäßig

Das BVerwG hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die von der Bundespolizei gegenüber dem Kläger verfügte Einreiseverweigerung ist ein qualifizierter Eingriff in das jedem Unionsbürger zustehende Freizügigkeitsrecht, der sich typischerweise kurzfristig erledigt. Dagegen kann sich der Kläger mangels anderweitiger effektiver Rechtsschutzmöglichkeit mit der Fortsetzungsfeststellungsklage zur Wehr setzen. Die Einreiseverweigerung ist aber in der Sache rechtmäßig gewesen, weil es sich bei COVID-19 nach der maßgeblichen damaligen wissenschaftlichen Risikoeinschätzung der Weltgesundheitsorganisation um eine Krankheit mit epidemischem Potenzial gehandelt hat. Angesichts der sich daraus ergebenden tatsächlichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit ist die Einreiseverweigerung bezogen auf den Einreisezweck - Einkauf - im Mai 2020 verhältnismäßig gewesen. Darauf, ob von dem Kläger selbst eine Gesundheitsgefahr ausgegangen ist, kommt es im Hinblick auf das Ziel, das Infektionsgeschehen auch vorsorglich einzudämmen, bezogen auf den Zeitpunkt der Versagung der Einreise nicht an.

Auch keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit

Der Kläger ist durch diese Maßnahme auch nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert worden. Soweit die Klage die vorübergehende Schließung eines einzelnen Grenzübergangs betrifft, ist sie hingegen mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresses unzulässig, weil es sich nur um einen geringfügigen Grundrechtseingriff gehandelt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2024
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_1-C-223_Coronabedingte-Einreiseverweigerung-im-Mai-2020-rechtmaessig~N34090

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34090 Dokument-Nr. 34090

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.