kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden von afghanischen Asylsuchenden stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz wenden. Die Annahme des Verwaltungsgerichts Berlin, den Beschwerdeführern fehle im Hinblick auf die derzeit restriktive Berliner Praxis bei Abschiebungen nach Afghanistan das Rechtsschutzbedürfnis für ihre Anträge, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar. Denn die Berliner Weisungslage zu Abschiebungen nach Afghanistan schließt die mit den gegen die Beschwerdeführer vorliegenden Abschiebungsandrohungen verbundenen rechtlichen Risiken nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit aus.
Die Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige, die bereits in Schweden erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben. Die anschließend in Deutschland gestellten Asylanträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) als unzulässig ab. Zugleich stellte es fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorlägen, und drohte die
Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer Klage beim Verwaltungsgericht Berlin und stellten zugleich Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Mit den angefochtenen Beschlüssen lehnte das Verwaltungsgericht die Eilanträge als unzulässig ab. Den Beschwerdeführern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Nach der
Das BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden nun stattgegeben und die Sachen an das VG Berlin zurückverwiesen. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen die Beschwerdeführer in ihrem
In den vorliegenden Fällen ist die Annahme des Verwaltungsgerichts, den Beschwerdeführern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, jedoch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar. Das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführer ergibt sich bereits daraus, dass ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein Vollzug der
Die von den Beschwerdeführern beantragte gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung verhindert im Übrigen nicht nur eine Verschlechterung ihrer rechtlichen Situation, sondern kann ihre Rechtsstellung auch verbessern, etwa wenn über einen Asylzweitantrag zu entscheiden ist. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kommt es auch nicht darauf an, dass ein Beschwerdeführer auch bei Ablehnung seines Eilantrages möglicherweise eine Duldung erhalten würde. Denn die Entscheidung über die Erteilung einer solchen Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen steht im Ermessen der Ausländerbehörde. Selbst wenn dieses Ermessen aufgrund der
Schließlich ist auf weitere prozessuale Risiken bei den hier vorliegenden Zweitanträgen hinzuweisen: Folgen Schutzsuchende der Annahme des Verwaltungsgerichts und stellen zunächst keinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, könnte dieser Antrag nach einer Änderung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvR-297202-BvR-1120-und-2-BvR-238918_BVerfG-Ablehnung-von-Antraegen-Asylsuchender-auf-einstweiligen-Rechtsschutz-unter-Hinweis-auf-die-Berliner-Weisungslage~N28933
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28933
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.