wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.09.2015
2 BvR 2343/14 -

BVerfG: Strafgericht muss bei Arbeitsauflage im Rahmen einer Bewährung Zeitrahmen zur Erbringung der Arbeitsleistung nennen

Anordnung zur unverzüglichen Ableistung genügt nicht Bestimmtheitsgebot

Ordnet das Strafgericht im Rahmen einer Bewährungsstrafe eine Arbeitsauflage an, so muss es den Zeitrahmen, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, festlegen. Es genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot, wenn lediglich die unverzügliche Ableistung gefordert wird. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 wurde ein Mann vom Amtsgericht Cloppenburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete dabei an, dass der Verurteilte "unverzüglich nach Rechtskraft des Urteils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit" zu leisten hatte. Der Verurteilte weigerte sich in der Folgezeit die Arbeitsleistung zu erbringen. Das Amtsgericht widerrief daher im August 2014 die Bewährung. Dagegen wendete sich der Verurteilte. Er gab an, die gesamte zweijährige Bewährungszeit für die Arbeitsleistung zur Verfügung zu haben. Denn die Zeitbestimmung "unverzüglich" lasse nicht erkennen, wann genau die Arbeitsauflage abzuleisten sei. Nachdem das Landgericht Cloppenburg seine sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewährung verwarf, legte der Verurteilte Verfassungsbeschwerde ein.

Arbeitsauflage verstößt gegen Bestimmtheitsgrundsatz

Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Verurteilten. Der Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts Cloppenburg verstoße gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, weil es an der Festlegung des Zeitraums, innerhalb dessen die Arbeitsstunden zu leisten seien, fehle. Bei einer Festsetzung einer Arbeitsauflage müsse das Gericht neben der Art und den Umfang der geforderten Arbeitsleistung auch den Zeitraum, innerhalb dessen die zu erbringen ist, festlegen.

Anordnung zur unverzüglichen Ableistung genügt nicht Bestimmtheitsgebot

Die Anordnung "unverzüglich" sei nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unzureichend, da damit jedenfalls das Fristende des Zeitraums nicht bestimmt werde. Ohne die Angabe der Frist werde dem Verurteilten nicht unmissverständlich verdeutlicht, wann er einen Widerruf der Bewährung zu erwarten habe. Die fehlenden zeitlichen Mindestvorgaben können auch nicht vom Bewährungshelfer konkretisiert werden, da dies einer ihm nicht zustehenden eigenständigen Anordnungsbefugnis gleichkomme.

Ableistung während gesamter Bewährungszeit aufgrund fehlenden Fristendes

Da das Fristende nicht ausreichend exakt bestimmt wurde, so das Bundesverfassungsgericht, sei davon auszugehen, dass dem Verurteilten für die Ableistung seiner Arbeitsauflage grundsätzlich die gesamte Bewährungszeit zur Verfügung stehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2018
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Cloppenburg, Beschluss vom 04.08.2014
    [Aktenzeichen: 18 BRs 35/14]
  • Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.08.2014
    [Aktenzeichen: 1 Qs 343/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2016, 148Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 148
  • StV 2016, 576Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV), Jahrgang: 2016, Seite: 576

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvR-234314_BVerfG-Strafgericht-muss-bei-Arbeitsauflage-im-Rahmen-einer-Bewaehrung-Zeitrahmen-zur-Erbringung-der-Arbeitsleistung-nennen~N25466

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25466 Dokument-Nr. 25466

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.