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Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken der Zugang zu Computern untersagt werden. Die Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen ist nicht zumutbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Strafgefangener in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Strafgefangenen. Das Recht eines Gefangenen im bayerischen Strafvollzug einen
Der Strafgefangene könne den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
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