wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.04.2019
2 BvQ 22/19 -

Bundesverfassungs­gericht: Betreute dürfen schon an Europawahl teilnehmen

Keine Wahlrechts­ausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl

Das Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei der Europawahl. Allerdings nur auf Antrag, wie das Bundesverfassungs­gericht auf einen Eilantrag aus den Reihen der Bundestags­fraktionen von Grünen, Linken und FDP in Karlsruhe entschied.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung auf einen Antrag von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen angeordnet:

Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse (§ 21 Europawahlordnung) für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 sind § 6 a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und § 6 a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes nicht anzuwenden.

Die nicht anzuwendenden Regelungen enthalten Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter. Die Entscheidung ist gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) ohne schriftliche Begründung bekanntgegeben worden. Die Urteilsgründe werden nach Abfassung unverzüglich veröffentlicht werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2019
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvQ-2219_Bundesverfassungsgericht-Betreute-duerfen-schon-an-Europawahl-teilnehmen~N27311

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27311 Dokument-Nr. 27311

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.