kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Organklage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (unter Beitritt der ödp), die sich gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen, sowie gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes über die Beibringung von Unterstützungsunterschriften richtet, ist vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts als unzulässig verworfen worden.
Durch eine etwaige verfassungswidrige Auflösung des Parlaments könne die Antragstellerin nicht in eigenen Rechten verletzt werden, denn Art. 68 GG diene nicht dem Schutz der im Parlament nicht vertretenen Parteien, sondern sei darauf angelegt, zu politischer Stabilität im Verhältnis von Bundeskanzler und Bundestag beizutragen. Durch die Norm sei nicht bezweckt, den im Deutschen Bundestag nicht vertretenen Parteien eine hinreichend lange Wahlvorbereitungszeit zu gewährleisten. Daher sei die Antragstellerin insoweit nicht antragsbefugt.
Soweit sich die Antragstellerin gegen das im Bundeswahlgesetz festgelegte Erfordernis einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften und das Fehlen von Ausnahmetatbeständen im Falle des vorzeitigen Endes der Wahlperiode wendet, sei der Antrag nicht innerhalb der für Organklagen geltenden Sechsmonatsfrist erhoben worden und daher verfristet. Die maßgeblichen Regelungen des Gesetzes seien in der gegenwärtig geltenden Fassung bereits vor Jahren verkündet worden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion vom 24.08.2005; Pressemitteilung des BVerfG vom 23.08.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvE-505_Bundestagswahl-2005-Bundesverfassungsgericht-verwirft-Klage-der-Familien-Partei-und-der-OeDP~N898
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 898
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.