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Will ein Elternteil seinem Kind zwölf Vornamen geben, so dürfen sowohl die Standesämter als auch die Gerichte die Anzahl der Namen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise beschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter ihrem neugeborenen Sohn folgende zwölf
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen die Mutter. Die Mutter sei durch die angegriffenen Entscheidungen weder in ihrem
Die Mutter sei nicht in ihrem
Die Annahme einer
Das Bundesverfassungsgericht führte schließlich aus, dass die Mutter auch nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verletzt worden sei. Denn das Recht, seinem Kind einen Namen zu geben, sei Eltern grundsätzlich im Rahmen ihres Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG eingeräumt worden. Die Namenswahl diene demgegenüber grundsätzlich nicht
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
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