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Die Pflicht eines Schülers in die Schule zu gehen, in deren Schulbezirk er wohnt (sog. Schulsprengelpflicht), ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Ausnahme von dieser Pflicht besteht, wenn eine Schule ein besonderes pädagogisches Konzept besitzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollten die Eltern einer Schülerin ihr Kind an eine Grundschule anmelden, die sich nicht in dem Bezirk befand, in welchen sie wohnten. Hintergrund dessen war, dass die andere Schule ein bilinguales Lernen anbot und als musikalische Grundschule zertifiziert war. Die zuständige Schuldbehörde lehnte eine
Das Verwaltungsgericht Darmstadt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnten ebenfalls eine
Das Bundesverfassungsgericht nahm die
Darüber hinaus stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die gesetzliche
Weiterhin gab das Bundesverfassungsgericht zu bedenken, dass die
Hat eine Schule dagegen ein eigenständiges
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16845
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