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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher sich die Beschwerdeführenden gegen die Klimaschutzgesetzgebung der Bundesrepublik und insbesondere gegen die Nichteinführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richteten.
Die Beschwerdeführenden wenden sich gegen aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Einen Verstoß gegen das
Das BVerfG hat die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2023
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32541
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