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Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren "Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht ergänzend Arbeitslosengeld II. Die von ihm erhobene
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die
Vor Einlegung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23342
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