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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.05.2013
1 BvR 1236/13 -

BVerfG zur Neuvergabe der Presseplätze im "NSU-Verfahren": Grundrechte eines freien Journalisten durch erneute Platzvergabe nicht verletzt

Freier Journalist scheitert Klage auf Zuteilung eines Sitzplatzes

Die Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines freien Journalisten mit dem Ziel der Zuteilung eines Sitzplatzes hatte keinen Erfolg. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben.

Der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall ist freier Journalist und hatte im ersten Akkreditierungsverfahren des Oberlandesgerichts München einen festen Sitzplatz erlangt. In dem Losverfahren ging er jedoch leer aus.

Verfassungsbeschwerde aus Vertrauensschutzgründen

Der Beschwerdeführer hat sich mit seiner Verfassungsbeschwerde und seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes gegen die neue Verfügung des Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. April 2013 gewandt.

Grundrechte des Journalisten nicht verletzt

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet, da Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt wurden. Zugleich hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)

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