kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Nichtzulassung zu den Paralympischen Sommerspielen 2016 von fünf russischen Sportlerinnen und Sportlern abgelehnt. Die Entscheidung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Mit der Nichtzulassung der Teilnahme an der Abschlusszeremonie der Paralympischen Sommerspiele 2016 ist kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er den Erlass der einstweiligen Anordnung rechtfertigt. Soweit die Zulassung zur Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb begehrt wird, bestehen Zweifel, ob eine Teilnahme aus tatsächlichen Gründen noch möglich ist.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Internationale Paralympische Komitee (International Paralympic Comittee e.V., im Folgenden: IPC) in Bonn suspendierte im Zusammenhang mit dem Vorwurf des staatlich organisierten Dopings in Russland die Mitgliedschaft des Russischen Paralympischen Komitees im IPC und schloss zugleich die
Die ausgeschlossenen Sportlerinnen und Sportler beantragten in der Folge ihre individuelle Zulassung zu den Paralympischen Sommerspielen. Das IPC lehnte dies ab. Dagegen ersuchten 94 Sportlerinnen und Sportler um Eilrechtsschutz vor den deutschen Zivilgerichten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Anträge, das IPC zu verpflichten, die Zulassung zur
Hiergegen wenden sich die Antragsteller - vier russische Athletinnen und ein Athlet mit einer Behinderung - im Wege der einstweiligen Anordnung. Sie begehren die Verpflichtung des IPC, sie zur
Die Antragstellerinnen und der Antragsteller rügen im Wesentlichen eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit sowie ihres Rechts auf Gleichbehandlung.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen ist. Über den vorliegenden Antrag ist nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet erscheint.
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch
Die vom Bundesverfassungsgericht vorzunehmende Folgenabwägung fällt zu Ungunsten der Antragstellerinnen und des Antragstellers aus. Würde die beantragte Anordnung ergehen, die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber später erfolglos bleiben, hätte dies erhebliche Auswirkungen für die noch ausstehenden Wettkämpfe und die Durchführung der Abschlussfeier der Paralympischen Sommerspiele und eine Signalwirkung für den paralympischen Sport und für den Sport insgesamt. Selbst wenn man zugunsten der Antragstellerinnen und des Antragstellers davon ausgeht, dass sie selbst nicht in das staatliche Dopingsystem eingebunden waren, ist im Rahmen der Folgenabwägung die Entscheidung des IPC zu respektieren, die gesamte russische Mannschaft von den Paralympischen Spielen auszuschließen. Eine Zulassung einzelner Athletinnen und Athleten durch die staatlichen Gerichte griffe erheblich in die Verbandsautonomie des IPC ein. Die mit dem Ausschluss des Russischen Paralympischen Komitees von den Paralympischen Spielen beabsichtigte Signalwirkung, die insbesondere nationale Sportverbände von der Duldung, Unterstützung oder Organisation systematischen Dopings abschrecken soll, würde erheblich beeinträchtigt.
Ergeht die
Allein für eine Antragstellerin bestünde noch die Möglichkeit, an den sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Allerdings bestehen Zweifel, ob sie aus tatsächlichen Gründen überhaupt noch in der Lage wäre, sie zu realisieren. Aus der Begründung ihres Antrags ergibt sich jedenfalls nicht, wo sie sich derzeit aufhält und wie sie innerhalb weniger Stunden nach Bekanntgabe einer stattgebenden Entscheidung nach Rio de Janeiro reisen und sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitumstellung in ausreichender Weise auf die Wettkämpfe vorbereiten und bei etwaigen Vorkämpfen qualifizieren will.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_1-BvQ-3816_Eilantrag-gegen-Nichtzulassung-von-russischen-Sportlern-zu-Paralympischen-Spielen-erfolglos~N23171
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23171
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.