wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.10.1973
1 BvL 7/72 -

BVerfG-Entscheidung von 1973: Bestrafung homosexueller Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen qualitativer Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Homosexualität

Die Strafvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung von 1973 ist jedenfalls dann nicht verfassungswidrig, wenn sie dahingehend beschränkt wird, dass sie homosexuelle Handlungen zwischen einem Mann über achtzehn Jahren mit einem Mann unter achtzehn Jahren bestraft. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ist dann wegen der qualitativen Ungleichbehandlung der männlichen und weiblichen Homosexualität zu verneinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gericht hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1973 mit der Frage beschäftigen, ob die Strafvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung von 1973, wonach ein Mann über achtzehn Jahre mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen musste, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren Unzucht trieb oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen ließ, verfassungsgemäß war. Insbesondere ging es um die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG), da eine entsprechende Strafvorschrift für die weibliche Homosexualität fehlte.

Beschränkung der Strafbarkeit auf homosexuelle Handlungen mit Männern unter 18 Jahren

Das Bundesverfassungsgericht hielt die Strafvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB für verfassungsgemäß, soweit lediglich homosexuelle Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren mit Strafe bedroht wird. Denn dies sei zum Schutz der männlichen Jugendlichen vor Schädigungen ihrer Entwicklung durch sexuelle Verführung notwendig gewesen.

Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

Zudem verneinte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG). Das Fehlen entsprechender Strafvorschriften für die weibliche Homosexualität sei durch die qualitative Unvergleichbarkeit der männlichen und weiblichen Homosexualität vor allem im Hinblick auf die Gefährdung Jugendlicher gerechtfertigt gewesen (BVerfG, Urt. v. 10.05.1957 - 1 BvR 550/52).

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1973 und erscheint im Rahmen der Reihe "Urteile zum Thema Homosexualität".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2014
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (zt/MDR 1974, 24/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BVerfGE 36, 41Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 36, Seite: 41
  • MDR 1974, 24Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1974, Seite: 24
  • NJW 1973, 2195Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1973, Seite: 2195

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_1-BvL-772_BVerfG-Entscheidung-von-1973-Bestrafung-homosexueller-Handlungen-von-Maennern-ueber-18-Jahren-mit-Maennern-unter-18-Jahren-verfassungsgemaess~N17482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17482 Dokument-Nr. 17482

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.