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Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die in einem Pflegeheim wohnende Klägerin erfüllte wegen ihrer Schwerbehinderung und der Zuerkennung des Merkzeichens G die Grundvoraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im
Zwar erfasst der Befreiungstatbestand des §?228?Absatz?4?Nummer?2 SGB?IX seinem Wortlaut nach unter anderem nur Bezieher von den Lebensunterhalt sichernden laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Trotzdem genügt als Anspruchsvoraussetzung über den Wortlaut hinaus auch der Erhalt von
Durch den Systemwechsel vom Bundessozialhilfegesetz zum SGB XII im Jahr 2005 ist insoweit eine planwidrige Regelungslücke im SGB IX entstanden, indem die lediglich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2024
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34402
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