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Das Versorgungsamt darf auch dann den Schwerbehindertenstatus eines Erkrankten entziehen, obwohl es das schon über zehn Jahre vorher hätte tun können, stattdessen aber einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Kläger wurde 1992 ein bösartiges Geschwulst diagnostiziert und dieses operativ entfernt. Obwohl diese Krebsbehandlung sich später als erfolgreich erwies, stellte das zuständige
Zu Recht, entschied das Bundesozialgericht. Bereits 1997 rechtfertigte der Gesundheitszustand des Klägers seinen Schwerbehindertenstatus nicht mehr. Seine Krebserkrankung war nicht wieder aufgetreten, ansonsten war er weitgehend gesund. Die jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht die Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig. Der Kläger durfte nicht darauf vertrauen, für alle Zeiten seinen Status als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21437
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