kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eltern eines contergangeschädigten Kindes haften nach dessen Tod als Erben für die Kosten des Sozialhilfeträgers für Pflegeleistungen und sind verpflichtet diese zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Die Kläger sind Eltern einer 1961 geborenen und im Februar 2003 verstorbenen Frau, die auf Grund der Einnahme des Medikaments
Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Urteile des Landessozialgerichts aufgehoben und die Sache nur deshalb zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, weil nicht mit hinreichender Sicherheit entschieden werden konnte, ob die von den Klägern als
§ 92 c BSHG
(1) Der
(2) Die Ersatzpflicht des
(3) Der Anspruch auf Kostenersatz ist nicht geltend zu machen,
1. soweit der Wert des Nachlasses unter dem Zweifachen des Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 liegt,
2. …
3. soweit die Inanspruchnahme des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2010
Quelle: ra-online, BSG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-8-SO-209-R_BSG-Eltern-haften-als-Erben-fuer-rechtmaessig-an-ihr-contergangeschaedigtes-Kind-erbrachte-Sozialhilfeleistungen~N9404
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9404
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.