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Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die Klägerin - Mutter dreier unter 15-jähriger Kinder - lebt mit diesen und ihrem Ehemann in einem Haushalt. Sowohl die Klägerin als auch ihr Ehemann beziehen Renten wegen voller
Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr auch die Revision zurückgewiesen und bestätigt, dass der Klägerin kein Anspruch auf einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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