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Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die als Servicekraft in der Gastronomie tätige Klägerin erhielt neben
Das Bundessozialgericht gab der Revision zum Teil statt. Anders als vom beklagten Jobcenter und dem LSG angenommen, handelt es sich bei diesem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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