kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Zieht ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von Bayern in eine teurere Wohnung nach Berlin, deren Mietzins von 300,- Euro warm für Berliner Verhältnisse jedoch angemessen ist, ist der Grundsicherungsträger dazu verpflichtet, die Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der 1953 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht Leistungen nach dem SGB II. Nach einem
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat das zusprechende Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Beklagte habe den
Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und den Beklagten verurteilt, die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen des Klägers für Unterkunft und Heizung in Berlin zu übernehmen. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II findet bei Umzügen, die über die Grenzen des Vergleichsraums im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinausgehen, keine Anwendung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -). Dies entspricht insbesondere der systematischen Stellung der Vorschrift, denn die Höhe der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der abstrakten Angemessenheitsprüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II wird ebenfalls im Vergleichsraum, also im "kommunalen Bereich" ermittelt. Zudem besteht auch die Obliegenheit zur Kostensenkung bei unangemessen hohen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nur innerhalb dieses Vergleichsraums. Schließlich ist die Reduktion des Anwendungsbereichs verfassungsrechtlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit der durch Art. 11 des Grundgesetzes gewährleisteten Freizügigkeit geboten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2010
Quelle: ra-online, Bundessozialgericht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-4-AS-6009-R_Hartz-IV-Keine-Begrenzung-der-Unterkunftskosten-bei-Umzug-in-ein-anderes-Bundesland~N9723
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9723
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.