kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Werden Versicherte von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt, dann können sie nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Inkontinenzmaterial gehört bei Erwachsenen zwar nicht zu den von vornherein von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen für Hilfsmittel ergibt sich aber kein Anspruch auf Beteiligung an den Entsorgungskosten.
Der - nach den Gesetzesmaterialien abschließend zu verstehende - Gesetzeswortlaut spricht nur von der "Versorgung" mit Hilfsmitteln, nicht aber auch von der "Entsorgung", obwohl andere Nebenleistungen genannt werden. Die Rechtsprechung zu Nebenleistungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (zum Beispiel Stromkosten für Elektro-Akku-Rollstühle,
Auszüge § 27 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 20.12.1988, BGBl I 2477 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.12.2015, BGBl I 2114):
1) 1Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. ²Die Krankenbehandlung umfasst ...
3.
§ 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.4.2017, BGBl I 778):
1) 1Versicherte haben Anspruch auf
...
8) 1Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2018
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-3-KR-417-R_Kein-Anspruch-auf-Kostenuebernahme-bei-Entsorgung-von-Inkontinenzmaterial~N25661
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25661
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.