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Eine Krankenkasse muss die Kosten für ein digitales Hörgerät für einen nahezu Ertaubten in voller Höhe übernehmen und darf ihn nicht auf die Versorgung mit einem unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Viele hörbehinderte Menschen wünschen sich digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die
Das Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass die
Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten.
Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2009
Quelle: ra-online, BSG
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Dokument-Nr. 8951
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