wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
B 2 U 5/15 R -

Kein Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung für Beschäftigte in einem "home office"

Vom häuslichen und persönlichen Lebensbereich ausgehendes Unfallrisiko ist dem Versicherten zuzurechnen

Liegt der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung und verletzt sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der Wohnung aus, so liegt hier kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im hier zugrundeliegenden Rechtsstreit arbeitete die Klägerin aufgrund einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in einem gesonderten Raum im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz. Sie verließ den Arbeitsraum, um sich in der Küche, die einen Stock tiefer lag, Wasser zu holen. Dabei rutschte sie auf der in das Erdgeschoss führenden Treppe aus und verletzte sich. Die beklagte Unfallkasse hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint und das SG die Klage abgewiesen. Das LSG hat die Beklagte auf die Berufung der Klägerin hin verurteilt, einen Arbeitsunfall anzuerkennen.

Sturz im persönlichen Lebensbereich

Das Bundessozialgericht hat auf die Revision der Beklagten das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt und entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorlag. Die Klägerin befand sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem Betriebsweg. Sie ist auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche und damit in den persönlichen Lebensbereich ausgerutscht. Diesen Weg hat sie nicht zurückgelegt, um ihre versicherte Beschäftigung auszuüben, sondern um Wasser zum Trinken zu holen. Damit ist sie einer typischen eigenwirtschaftlichen, nicht versicherten Tätigkeit nachgegangen. Anders als Beschäftigte in Betriebsstätten außerhalb der eigenen Wohnung unterlag die Klägerin dabei keinen betrieblichen Vorgaben oder Zwängen. Zwar führt die arbeitsrechtliche Vereinbarung von Arbeit in einem sog. "home office" zu einer Verlagerung von den Unternehmen dienenden Verrichtungen in den häuslichen Bereich. Eine betrieblichen Interessen dienende Arbeit "zu Hause" nimmt einer Wohnung aber nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre. Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat auch nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten. Den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ist es außerhalb der Betriebsstätten ihrer Mitglieder (der Arbeitgeber) kaum möglich, präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Daher ist es sachgerecht, das vom häuslichen und damit persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko den Versicherten und nicht der gesetzlichen Unfallversicherung, mit der die Unternehmerhaftung abgelöst werden soll, zuzurechnen.

Hinweis auf die Rechtslage

§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII:

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten

infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2 ...begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII:

Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte...

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2016
Quelle: Bundessozialgericht/ ra-online

Vorinstanz:
  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2015
    [Aktenzeichen: L 3 U 171/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-2-U-515-R_Kein-Unfallversicherungsschutz-auf-Wegen-zur-Nahrungsaufnahme-innerhalb-der-eigenen-Wohnung-fuer-Beschaeftigte-in-einem-home-office.news22855.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22855 Dokument-Nr. 22855

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.