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Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der volljährige Kläger hielt sich am 18.1.2018 in der Schulpause zur Erholung mit zwei Mitschülern im schulnahen
Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt, das, anders als das Sozialgericht, die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen hatte. Der Aufenthalt im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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