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Bundessozialgericht, Urteil vom 20.07.2023
B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R -

Kein Ausschluss von Sozial­versicherungs­pflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Sozial­versicherungs­pflicht auch für Ein-Personen-UG

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozial­versicherungs­pflichtiges Beschäftigungs­verhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat das Bundessozialgericht in drei Revisionsverfahren entschieden.

Die natürlichen Personen waren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung ). Mit diesen Kapitalgesellschaften schlossen Dritte Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen. In zwei Verfahren ging es um Pflegedienstleistungen im stationären Bereich eines Krankenhauses, im dritten Fall um eine beratende Tätigkeit. Tatsächlich erbracht wurden die Tätigkeiten ausschließlich von den natürlichen Personen. Die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund stellte in allen Fällen Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung fest.

Abgrenzung richtet sich nach dem Geschäftsinhalt und nicht nach gewünschter Rechtsfolge

Das Bundessozialgericht hat in allen drei Verfahren entschieden, dass - wie in anderen Statusverfahren auch - die jeweiligen konkreten tatsächlichen Umstände der Tätigkeit nach einer Gesamtabwägung über das Vorliegen von Beschäftigung entscheiden. Daran ändert der Umstand nichts, dass Verträge nur zwischen den Auftraggebern und den Kapitalgesellschaften geschlossen wurden. Die Abgrenzung richtet sich vielmehr nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrages ergibt, nicht aber nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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