wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 08.03.2018
B 10 EG 7/16 R -

Adoptions­pflege­vater hat trotz Rücknahme des Kindes durch die leiblichen Eltern Anspruch auf Elterngeld

Anspruch auf einen Monat Kindergeld kann auch bei Nichterreichen der zweimonatigen Mindestbezugsdauer bestehen

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Adoptions­pflege­vater auch dann Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.

Im zugrunde liegenden Fall nahmen der Kläger und seine Ehefrau im Jahr 2010 ein neugeborenes Kind für die gesetzlich vorgesehene Probezeit zur Adoptionspflege bei sich auf. Die Adoption scheiterte, weil die leiblichen Eltern das Kind bereits nach etwa drei Wochen wieder bei sich aufnahmen. Die beklagte Landeshauptstadt lehnte das für den Betreuungsmonat beantragte Elterngeld ab, weil dieses seit dem Jahr 2009 erst beim Erreichen einer Mindestbezugsdauer von insgesamt zwei Monaten gewährt wird.

BGS bejaht Anspruch auf Elterngeld

Anders als die erste Instanz hat das Berufungsgericht dem Kläger Elterngeld für einen Monat zugesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hat das Bundessozialgericht zurückgewiesen. Mit der Beendigung der Adoptionspflege ist zwar eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Elterngeldanspruch noch vor Ablauf des ersten Betreuungsmonats auf Dauer wieder entfallen. Gleichwohl belässt das Gesetz dem Berechtigten den einmal entstandenen Elterngeldanspruch noch für den gesamten Betreuungsmonat (§ 4 Absatz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung ab 24. Januar 2009). Dieser Bestandsschutz entfällt nicht deshalb, weil die vorgegebene Mindestbezugszeit von zwei Monaten nicht erfüllt wird. Mit der zum 24. Januar 2009 eingeführten Mindestbezugszeit (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) sollte eine noch bessere Rechtfertigung für eine längere Elternzeit gegenüber Dritten ermöglicht und eine intensivere Bindung des zweiten Elternteils zum Kind gefördert werden. Verhindert werden sollte mit der Mindestbezugszeit nur, dass ein Elternteil - vor allem der Vater - lediglich einen der beiden "Partnermonate" beanspruchte. Der Verlust des Elterngeldanspruchs ist in diesen Fällen also die Folge einer Entscheidung im Verantwortungsbereich des Elterngeldberechtigten, was im entschiedenen Fall nicht gegeben war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-10-EG-716-R_Adoptionspflegevater-hat-trotz-Ruecknahme-des-Kindes-durch-die-leiblichen-Eltern-Anspruch-auf-Elterngeld.news25630.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25630 Dokument-Nr. 25630

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.