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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Adoptionspflegevater auch dann Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.
Im zugrunde liegenden Fall nahmen der Kläger und seine Ehefrau im Jahr 2010 ein neugeborenes Kind für die gesetzlich vorgesehene Probezeit zur Adoptionspflege bei sich auf. Die
Anders als die erste Instanz hat das Berufungsgericht dem Kläger
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25630
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