wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.10.2005
B 10 EG 4/05 R -

Kürzung des Erziehungsgeldes für Besserverdienende ist verfassungsgemäß

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 durfte der pauschale Abzug vom Bruttoeinkommen auf 24 vH abgesenkt werden

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2005 die Höhe des Erziehungsgeldes bestätigt, das an die Klägerin für den 7. bis 12. Lebensmonat ihres am 6. April 2004 geborenen Sohnes gezahlt wird.

Der beklagte Freistaat Bayern hatte das Erziehungsgeld nach den ersten sechs Monaten des Kindes unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern von dem Regelbetrag (300 €) auf 85 € herabgesetzt und dabei eine Abzugspauschale (für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) in Höhe von 24 vH zu Grunde gelegt. Dagegen machte die Klägerin geltend, dieser Pauschalbetrag (hier 7.508,40 €) decke nicht die tatsächlichen Abgaben (9.743,00 €, entsprechend 30 vH des Einkommens); die Absenkung sei willkürlich und widerspreche der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Ehe und Familie.

Dem ist das Bundessozialgericht, ebenso wie zuvor das Sozialgericht Augsburg, nicht gefolgt. Die Absenkung der Abzugspauschale von ursprünglich 27 vH auf 24 vH zum 1. Januar 2004 ist nicht verfassungswidrig. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde sowohl mit der Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld für die ersten sechs Monate als auch mit der Kürzung der Abzugspauschale eine erforderliche Einsparung erzielt und dabei die für das Erziehungsgeld zur Verfügung stehenden Mittel aus sachgerechten Gründen stärker auf untere Einkommensschichten konzentriert. Im so genannten Eingangsbereich (anrechenbares Einkommen über 16.500 € jährlich) wird der Abzugsbetrag dem tatsächlichen Abgabensatz (21 vH; vgl Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 07.2004) gerecht. Im Übrigen ist die Differenzierung zwischen anrechnungsfreien niedrigeren Einkommen und anrechenbaren höheren Einkommen ein vergleichsweise milderes Mittel gegenüber einer pauschalen Absenkung oder gar vollständigen Streichung des Erziehungsgeldes.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 25/05 des Bundessozialgerichts vom 13.10.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-10-EG-405-R_Kuerzung-des-Erziehungsgeldes-fuer-Besserverdienende-ist-verfassungsgemaess.news1082.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1082 Dokument-Nr. 1082

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.