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Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Im Streitfall war die Klägerin als Kammeraassistentin bei Filmproduktionen tätig und arbeitete immer nur befristet, je nach Dauer des Filmprojektes. Als ihr letztes Beschäftigungsverhältnis endete, meldete sie sich arbeitslos. Während ihrer
Mit der Geburt ihres Kindes sprach ihr der zuständige Landkreis Harburg dem Grunde nach
Die Klägerin kann nicht beanspruchen, dass die Monate der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32723
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