wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009
B 1 A 1/08 R -

Krankenkasse darf Betriebsmittel nicht festverzinslich anlegen, wenn sie deshalb selbst an einigen Tagen Kredite aufnehmen muss

Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot für Krankenkassen Kredite aufzunehmen

Eine Krankenkasse darf nicht 100 Millionen Euro ihrer Betriebsmittel festverzinslich in 6-Monats-Geld anlegen, wenn sie infolgedessen selbst kurzfristig Kredite aufnehmen muss. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die klagende bundesweit tätige Ersatzkasse erklärte ihrer Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt der beklagten Bundesrepublik Deutschland) im März 2005: Weil die Konditionen für Tagesgeldanlagen (Zinssatz 2,04 %) unattraktiv seien, wolle sie 100 Millionen Euro aus ihrem Betriebsvermögen für sechs Monate zu einem Zinssatz von 2,3 % p.a. festverzinslich einlagengesichert bei einer Hypothekenbank anlegen. Sie müsse die zu erwartenden Ausgaben allerdings an einigen Tagen durch Kredite gegenfinanzieren. Das Bundesversicherungsamt verpflichtete die klagende Ersatzkasse daraufhin, die Geldanlage zu unterlassen.

Richter: Auch kurzfristige Kreditaufnahme ist nicht erlaubt

Zu Recht, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden hat. Die Anlage von Betriebsmitteln in Höhe von 100 Mio. Euro mit einer Laufzeit von sechs Monaten und die mit der gewählten Anlageform unvermeidlich zusammenhängende kurzfristige Kreditaufnahme verstoßen gegen das grundsätzliche Verbot für Krankenkassen, Kredite aufzunehmen, und zugleich gegen die Gebote, Betriebsmittel liquide verfügbar zu halten und sicher anzulegen

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/09 des Bundessozialgerichts vom 03.03.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-1-A-108-R_Krankenkasse-darf-Betriebsmittel-nicht-festverzinslich-anlegenwenn-sie-deshalb-selbst-an-einigen-Tagen-Kredite-aufnehmen-muss~N7533

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7533 Dokument-Nr. 7533

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.