kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Reiseveranstalter darf nicht einfach in den im Reiseprospekt abgedruckten Reisebedingungen die Verjährungsfrist für Reisemängel von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen. Zum einen dürfe der Reiseveranstalter aus gesetzlichen Gründen nicht die Verjährung abzukürzen, zum anderen sei es einem Reisenden "nicht zumutbar im Reisebüro die Reisebedingungen in einem dort ausliegenden Katalog zu studieren", entschied der Bundesgerichtshof.
Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Rechtsfragen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters entschieden.
Der Kläger unternahm mit seiner Ehefrau eine Pauschalreise nach Mauritius. Nach Rückkehr von der Reise am 18. August 2005 meldete der Kläger Ansprüche wegen Reisemängeln bei dem beklagten Reiseveranstalter an und reichte am 11. August 2006 Klage ein, die der Beklagten jedoch wegen einer fehlerhaften Adressierung in der Klageschrift erst im Dezember 2006 zugestellt wurde. Der Kläger verlangt die teilweise Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Beklagten sehen vor, dass vertragliche Ansprüche des Reisenden, für die nach dem Gesetz eine zweijährige Verjährungsfrist gilt, in einem Jahr nach Reiseende verjähren. Diese Reisebedingungen waren im Katalog der Beklagten abgedruckt, der im Reisebüro bei der Buchung der Reise durch den Kläger vorlag. Amts- und Landgericht haben die Klage wegen
Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat seine Ansprüche für nicht verjährt gehalten.
§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlangt für die wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag u. a., dass der Verwender dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Anders als das Landgericht hält es der Bundesgerichtshof nicht für zumutbar, im Reisebüro die Reisebedingungen in einem dort ausliegenden Katalog zu studieren. Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass der Reiseveranstalter nach der – insoweit zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Gemeinschaft dienenden – BGB-Informationspflichten-Verordnung verpflichtet ist, dem Reisenden die Reisebedingungen auszuhändigen. Die Verordnung besagt zwar unmittelbar nichts über die Einbeziehung von AGB in den Vertrag, bestimmt aber die Kriterien für die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme mit.
Im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des VIII. Zivilsenats zum Kaufrecht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 -) hat der Senat ferner die Verkürzung der Verjährungsfrist auch materiell für unwirksam gehalten, weil die betreffende Klausel ohne Ausnahme alle vertraglichen Schadensersatzansprüche des Reisenden erfasst. Für vertragliche Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind, kann die Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nicht wirksam begrenzt werden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB). Eine hiernach unzulässige Haftungsbegrenzung stellt auch die Abkürzung der Verjährungsfrist für die betreffenden Ansprüche dar. Der Verstoß gegen § 309 Nr. 7 BGB hat zur Folge, dass die Abkürzung der Verjährungsfrist insgesamt unwirksam ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/2009 des BGH vom 26.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_Xa-ZR-14107_Reiseveranstalter-darf-die-Verjaehrungsfrist-fuer-Ansprueche-wegen-Reisemaengeln-nicht-verkuerzen~N7507
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7507
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.