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Der Bundesgerichtshof hatte über eine Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank gegen ein Patent zu entscheiden, das ein Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft.
Das angegriffene
Die Patentinhaberin führt gegen die Europäische Zentralbank in mehreren europäischen Ländern Rechtsstreitigkeiten. Sie macht geltend, bei der Herstellung der Euro-Banknoten werden von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht. Die Europäische Zentralbank wehrt sich dagegen mit einer Nichtigkeitsklage, die in jedem Land, für das das
In Deutschland hat das in erster Instanz zuständige Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage abgewiesen. Nach seiner Auffassung greift keiner der von der Klägerin vorgetragenen Nichtigkeitsgründe.
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts abgeändert und das
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtswirkungen des Patents damit rückwirkend entfallen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 9918
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