kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Macht ein in der DDR mittels Samenspende gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch geltend, so steht diesem Anspruch die nach DDR-Recht zulässige Anonymitätszusage an den Samenspender nicht entgegen. Diese Zusage ist mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes nicht vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1990 wurde auf dem Gebiet der
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden folgten der Begründung des Klinikums und wiesen daher die Auskunftsklage ab. Dagegen richtete sich die Revision des Kindes.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Kindes. Auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen könne der
Soweit das Klinikum befürchtete vom Samenspender wegen der Unwirksamkeit der Anonymitätszusage auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hielt der Bundesgerichtshof diese Befürchtung für unbegründet. Dem Klinikum könne wegen der zum Zeitpunkt der Zusicherung geltenden Rechtslage keine Pflichtwidrigkeit aufgrund der Zusicherung vorgeworfen werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_XII-ZR-7118_BGH-Auskunftsanspruch-eines-mittels-Samenspende-in-der-DDR-gezeugten-Kindes-steht-Anonymitaetszusage-an-Samenspender-nicht-entgegen~N28631
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28631
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.