Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Befindet sich in einem gewerblich genutzten Gebäude ein Bordellbetrieb, so stellt dies nicht automatisch einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Für die Annahme eines Mangels müssen konkrete Auswirkungen auf die Mitmieter festgestellt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten mieteten in einem gewerblich genutzten Gebäude Räume für eine heilgymnastische Massagepraxis an. Im selben Gebäude vermietete der Kläger Räume an ein
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Er führte zur Begründung zunächst aus, dass das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt habe. Denn es habe dem Vortrag des Klägers zu den im
Darüber hinaus sei nach Auffassung des BGH die Annahme des Berufungsgerichts falsch, die Mietsache sei durch den Betreib eines Bordells mit einem Mangel behaftet gewesen. Ein Abstellen allein auf die bloße Vermietung der Räume an ein
Grundsätzlich bestimmen die Vertragsparteien durch die Festlegung des dem Mieter jeweils geschuldeten vertragsgemäßen Gebrauchs, welchen Zustand die vermietete Sache aufweisen müsse, so der BGH weiter. Liege aber keine ausdrückliche Regelung zum "Soll-Zustand" vor, müsse anhand von Auslegungsregeln geprüft werden, was der
Nach Ansicht des BGH habe sich das Berufungsgericht darauf beschränkt, bei Bejahung des Mangels, auf die abstrakten Gefahren und Begleiterscheinungen, die sich durch die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Bordells ergeben können, abzustellen. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Betrieb des Massageinstituts
Der Verweis auf die Schaffung von Sperrbezirksverordnungen genüge nicht zur Begründung einer unmittelbaren Beeinträchtigung, so der BGH weiter. Denn aus dem Zweck der abstrakt-generellen Regelung einer Sperrbezirksverordnung könne ohne weitere Feststellung nicht auf eine konkrete Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines gewerblichen Mieters durch ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XII-ZR-12211_Bordellbetrieb-begruendet-nicht-automatisch-ein-Mietminderungsrecht.news14744.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14744
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.