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Ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn reicht für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht aus. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin, die Freie Hansestadt Bremen, verlangt von dem Antragsgegner aus übergegangenem Recht
Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das Oberlandesgericht den Antrag zurückgewiesen, weil der Anspruch auf
Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts auf die Rechtsbeschwerde aufgehoben, die Beschwerde zurückgewiesen und damit die amtsgerichtliche Entscheidung wiederhergestellt. Der - zur Höhe unstreitige - Anspruch auf
Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 17672
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