wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020
XII ZB 580/18 -

BGH: Keine Pflicht des unterhalts­pflichtigen Kindesvaters zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind

Unterhaltsanspruch des rechtlichen Kindes und des leiblichen Kindes gleichrangig

Die Unterhaltsansprüche des rechtlichen Kindes sind gleichrangig mit denen des leiblichen Kindes. Für den unterhalts­pflichtigen Kindesvater besteht keine Pflicht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater dreier leiblicher Kinder im Jahr 2016 beim Amtsgericht Rheinberg die Abänderung von Unterhaltstiteln. Er wollte damit die Herabsetzung des Unterhalts gegenüber seinen drei Kindern erreichen. Hintergrund dessen war, dass er für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig war. Das Kind war zwar von seiner Ehefrau, er war aber nicht der leibliche Vater des Kindes. Aufgrund der Ehe bestand eine rechtliche Vaterschaft.

Amtsgericht und Oberlandesgericht bejahten Herabsetzung des Unterhalts

Sowohl das Amtsgericht Rheinberg als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahten eine Herabsetzung des Unterhalts wegen der rechtlichen Vaterschaft zu dem Kind seiner Ehefrau. Der Unterhaltsanspruch des rechtlichen Kindes sei gleichrangig mit dem Anspruch der leiblichen Kinder. Es bestehe auch keine Pflicht des Kindesvaters zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft, um die Unterhaltspflicht gegenüber seinen drei leiblichen Kindern sicherzustellen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde eines der leiblichen Kinder.

Bundesgerichtshof hält Unterhaltsanspruch des leiblichen Kindes für gleichrangig mit dem des rechtlichen Kindes

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Unterhaltsanspruch des rechtlichen Kindes sei dem Unterhalt der leiblichen Kinder nach § 1609 Nr. 1 BGB gleichrangig und somit im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters grundsätzlich als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen. Auf die fehlende leibliche Vaterschaft zu dem Kind komme es nicht an. Die rechtliche Vaterschaft bestehe gemäß § 1592 Nr. 1 BGB.

Keine Pflicht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zum nicht leiblichen Kind

Dem Kindesvater habe nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zudem keine Pflicht getroffen, die rechtliche Vaterschaft zum Kind anzufechten. Grundsätzlich stelle die Aufrechterhaltung der rechtlichen Vaterschaft eine persönliche Entscheidung des Unterhaltspflichtigen dar, die im Interesse des Kindes zu billigen und von konkurrierenden Unterhaltsberechtigten hinzunehmen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Rheinberg, Beschluss vom 11.06.2018
    [Aktenzeichen: 16 F 249/16]
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2018
    [Aktenzeichen: II-6 UF 96/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2020, 577Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2020, Seite: 577
  • MDR 2020, 350Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2020, Seite: 350
  • NJW 2020, 925Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2020, Seite: 925

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XII-ZB-58018_BGH-Keine-Pflicht-des-unterhaltspflichtigen-Kindesvaters-zur-Anfechtung-der-rechtlichen-Vaterschaft-zu-einem-nicht-leiblichen-Kind.news29270.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29270 Dokument-Nr. 29270

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.