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Nach Ablauf von drei Jahren Trennungszeit ist gemäß § 1385 Nr. 1 BGB die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft möglich. Auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehepaar im Jahr 2012 voneinander getrennt. Im November 2014 wurde das Scheidungsverfahren anhängig. Im September 2017 beantragte der Ehemann beim Amtsgericht Bad Hersfeld die
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der
Der potentielle Ausgleichsgläubiger sei nicht schutzlos gestellt, so der Bundesgerichthof. Ihm stehe die Möglichkeit des Arrestes zur Sicherung seiner Ausgleichsforderung zur Verfügung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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