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Der Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Schließung der
Sowohl das Amtsgericht Meiningen als auch das Oberlandesgericht Jena wiesen den Antrag zurück. Ein Anspruch auf
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der
Der Lauf der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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