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Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind im Rahmen eines Kindschaftsverfahren ist nicht notwendig, wenn bereits ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt wurde, und dieser die Rechte und Interessen des Kindes geltend machen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die geschiedenen Eltern dreier minderjähriger gemeinsamer
Sowohl das Amtsgericht Landau als auch das Oberlandesgericht München wiesen den Antrag zurück. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Kindesvaters zurück. Es sei zwar zutreffend, dass dem
Der Bundesgerichtshof gab zudem im Hinblick auf den vorliegenden Fall zu bedenken, dass die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil dazu führen könne, dass dieser Elternteil die Interessen des Kindes gegenüber dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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