wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2019
XII ZB 364/18 -

BGH: Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden

Keine Erhöhung der unter­halts­recht­lichen Leistungsfähigkeit durch Rück­forderungs­anspruch nach § 528 Abs. 1 BGB

Verschenkt ein zum Elternunterhalt Verpflichteter seine selbst genutzte Eigentumswohnung und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor, so muss er die Immobilie nicht gemäß § 528 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Unterhaltsleistung zurückfordern. Denn die Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich nicht als Vermögen einzusetzen, so dass sich durch die Rückforderung nicht seine Leistungsfähigkeit erhöht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine pflegebedürftige Frau von März 2017 bis zu ihrem Tod im Dezember 2017 vollstationär in einem Altersheim untergebracht. Für die Zeit erbrachte der Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen. Er beanspruchte nunmehr vom Sohn der Verstorbenen Elternunterhalt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete seine an seine Tochter verschenkte Eigentumswohnung zurückfordern muss, um die Wohnung für die Unterhaltszahlungen einsetzen zu können. Der Unterhaltsverpflichtete bewohnte die Wohnung selbst und behielt sich bei der Schenkung ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor.

Amtsgericht und Oberlandesgericht verneinten Pflicht zur Rückforderung

Sowohl das Amtsgericht Unna als auch das Oberlandesgericht Hamm verneinten eine Pflicht zur Rückforderung der Eigentumswohnung. Der Unterhaltsverpflichtet müsse nämlich seine selbst bewohnte Immobilie nicht zum Zwecke der Unterhaltsleistung verwerten. Gegen diese Entscheidung legte der Sozialhilfeträger Rechtsbeschwerde ein.

Bundesgerichtshof lehnt Schenkungsrückforderung ebenfalls ab

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Sozialhilfeträgers zurück. Zwar gehöre eine Schenkungsrückforderung nach § 528 Abs. 1 BGB grundsätzlich zum einsetzbaren Vermögen. Jedoch habe im vorliegenden Fall die infolge der Schenkung veränderte Vermögenslage zu keiner Beeinträchtigung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit geführt. Denn dem Unterhaltsverpflichteten habe hinsichtlich an der selbst genutzten Eigentumswohnung neben der Nutzungsobliegenheit keine Obliegenheit zur Vermögensverwertung getroffen. Die Rückforderung könne daher nicht zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit führen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Unna, Beschluss vom 16.02.2018
    [Aktenzeichen: 12 F 877/17]
  • Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.07.2018
    [Aktenzeichen: II-11 UF 57/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DNotZ 2019, 779Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ), Jahrgang: 2019, Seite: 779
  • FamRZ 2019, 698Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 698
  • MDR 2019, 942Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2019, Seite: 942
  • NJW 2019, 1074Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1074

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_XII-ZB-36418_BGH-Verschenkte-selbst-genutzte-Immobilie-mit-lebenslangem-Niessbrauchrecht-muss-nicht-zum-Zwecke-des-Elternunterhalts-vom-Geschenkten-zurueckgefordert-werden~N28769

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28769 Dokument-Nr. 28769

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.